Gegenstand
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen
der GO OUT Production GmbH (nachfolgend GO OUT genannt). Diese
Dienstleistungen umfassen Entwicklung, Realisierung und Unterhaltung
von Projekten (nachfolgend Ausführungs–Dienstleistungen genannt)
sowie Hosting von Internetseiten (nachfolgend Hosting genannt).
Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, gehen die Bestimmungen des Vertrags denjenigen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Abschluss eines mit GO OUT geschlossenen Dienstleistungsvertrages
(OR 349ff) erfolgt durch Gegenzeichnung des vom Kunden vollständig
ausgefüllten und unterzeichneten Vertrages.
1.1 Preise
Es gelten jeweils die
aktuellen Preise von GO OUT, welche unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist
von einem Monaten auf Ende Jahr angepasst werden können. GO
OUT behält sich aus betrieblichen oder gebührenbedingten Änderungen
vor, die Preise ausnahmsweise auch halbjährlich anzupassen.
Die Hostings-Gebühren werden jährlich im voraus in Rechnung
gestellt.
Die im Vertrag oder in der Offerte aufgeführten Ansätze können
durch GO OUT unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von drei
Monaten unter dem Jahr oder ein Monat auf Ende Jahr schriftlich
geändert werden.
1.2 Schlussbestimmungen
GO OUT behält sich die
jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in
anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten mangels
schriftlichen Widerspruchs des Kunden innert Monatsfrist als
genehmigt.
Der Vertrag und die Allgemeine Geschäftsbedingung unterstehen
dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Winterthur. GO
OUT ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw.
Firmensitz zu belangen.
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Ausführungs-Dienstleistungen
2.1 Rechte und Pflichten
des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich
für den Inhalt und die Qualität der Informationen (Daten, Bilder,
Sprache, Musik und Video), die er selber oder zu Handen GO OUT
für die Weiterverarbeitung und Platzierung auf seiner Internetseite
bereit hält. Der Kunde verpflichtet sich, die Ausführungs-Dienstleistungen
weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen
zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen
Massnahmen treffen. GO OUT übernimmt keinerlei Verantwortung
für allfällige rechtswidrige Handlungen, welche vom Kunden getätigt
werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände
von unerlaubten Glücksspielen, von Geldwäscherei sowie von Verbreitung
und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, harter Pornographie,
Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit, von Störungen
der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierung
gemäss Schweizerischem Strafrecht.
2.2 Rechte und Pflichten
von GO OUT
GO OUT erbringt die
vereinbarte Dienstleistung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden
unternehmerischen und technischen Ressourcen. Der Kunde liefert
GO OUT dazu die notwendigen, wahrheitsgemässen Angaben, damit
GO OUT die Leistungen erbringen kann.
Für Ausführungs-Dienstleistungen nach Aufwand wird im Dienstleistungsvertrag
oder der Offerte ein geschätzter Preis zur Ausführung der Dienstleistung
aufgeführt. Dieser basiert auf einer Anzahl Stunden oder Tage
zu den entsprechenden Ansätzen. Bei Erreichen des geschätzten
Aufwandes teilt GO OUT diesen Umstand dem Kunden so früh wie
möglich mit. GO OUT benötigt zur Fortsetzung der Arbeit das
Einverständnis des Kunden. Ohne diese Zustimmung gelten die
Dienstleistungen als erbracht, wenn der vereinbarte Aufwand
geleistet wurde.
2.3 Beendigung
Solange die Ausführungs-Dienstleistungen
nicht vollendet sind, kann der Kunde unter Beachtung einer Mitteilungsfrist
von 30 Tagen, gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten
und gegen volle Schadloshaltung der GO OUT jederzeit schriftlich
einzelne oder alle Ausführungs-Dienstleistungen kündigen.
Jeder der beiden Vertragspartner kann den Dienstleistungsvertrag
sofort auflösen, wenn der andere Vertragspartner den Vertrag
verletzt und seinen Verpflichtungen nicht innert 30 Tagen nach
schriftlicher Aufforderung nachkommt.
2.4 Eigentum, Urheberrechte,
Erfindungen und Lizenzen
Soweit im Ausführungs-Dienstleistungsvertrag
oder in der Offerte nichts Abweichendes geregelt ist, gehören
die Rechte an den entwickelten Unterlagen und Auswertungen in
schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form (Ideen, Konzepte,
Methoden, Verfahren, Entdeckungen, Erfindungen, Auswertungen,
Daten oder Resultate) GO OUT. Dies betrifft insbesondere die
in Art. 9-11 des Urheberrechtsgesetzes umschriebenen Rechte.
GO OUT gewährt die Möglichkeit, bestimmte Teile (insbesondere
Bilder), durch ein einmaliges entgelten von 50% der Erstellungskosten,
das Nutzungsrecht für ein nicht ausschliessliches, ein unwiderrufliches,
ein weltweites und ein gebührenfreies Recht dem Kunden auszuhändigen.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er berechtigt ist, GO
OUT die überreichten Unterlagen zum Zwecke der Erbringung der
Dienstleistungen zu überlassen. Weiter sichert er zu, dass er
GO OUT keine Unterlagen oder Daten überlassen wird, welche rechtlich
geschützte Werke Dritter, weder direkt noch in verarbeiteter
oder umgestalteter Form, enthalten.
2.5 Haftung
Der Kunde, bzw. die
ihm zugehörenden Benutzer unserer Ausführungs-Dienstleistungen,
sind selber für die Einhaltung der geltenden Nutzungsbestimmungen
verantwortlich. Der Kunde haftet für unrichtige oder fehlerhafte
Angaben alleine. GO OUT übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit
der uns übermittelten Angaben sowie keine Verantwortung für
den Inhalt, Qualität und Brauchbarkeit der publizierten Leistungen.
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Hosting-Dienstleistungen
3.1 Rechte und Pflichten
des Kunden
Der Kunde hat GO OUT
über ihm zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen
von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu orientieren.
Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die von ihm an GO
OUT ausgehändigten Unterlagen im Internet veröffentlicht werden.
3.2 Rechte und Pflichten
von GO OUT
GO OUT erbringt die
vereinbarte Dienstleistung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden
unternehmerischen und technischen Ressourcen.
GO OUT kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung
der technischen Dienstleistung übernehmen. GO OUT bemüht sich
jedoch, Störungen und mangelhafte Dienstleistungen innerhalb
von zwei Arbeitstagen zu beheben.
Gelingt der GO OUT die Behebung einer vom Kunden gerügten Störung,
welche die Nutzung unserer Dienstleistung erheblich beeinträchtigt
oder verunmöglicht, nicht nach einer Nachfrist von zwei Tagen,
so ist der Kunde berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten.
Unterbrechungen der Dienstleistungen nach „3.5 Haftung“ gelten
nicht als Vertragsstörungen und begründen insbesondere auch
keinen Anspruch des Kunden auf Zahlungsrückerstattungen oder
Rechnungsabzügen.
GO OUT ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts
einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung unserer Dienstleistung
durch einen Kunden sein Angebot zu löschen, ohne dass hieraus
eine Entschädigungs- oder sonstige Kostenpflicht gegenüber GO
OUT erwächst. Der Kunde wird für vertragswidrig verursachte
Schäden kostenpflichtig.
3.3 Vertragsdauer
In dem Jahr, in dem
der Dienstleistungsantrag gestellt wird, wird die Einmalgebühr
für die Einrichtung der Hosting-Dienstleistung berechnet und
die wiederkehrenden Gebühren für das Innehaben der Hosting-Dienstleistung
zeitanteilig erhoben. Beide Beträge (die Einmalgebühr und die
zeitanteilige Gebühr für das erste Jahr) werden zu dem Zeitpunkt
fällig, zu dem die Hosting-Dienstleistungen erbracht werden.
Die zeitanteilige Gebühren werden Monatsweise berechnet.
Der Hosting-Dienstleistungsvertrag ist erstmals auf Ablauf des
Kalenderjahres kündbar (Ausnahme bei Betriebsauflösung einer
der Vertragsparteien). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch
um ein Jahr. Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien
schriftlich und unter Wahrung einer Frist von 1 Monat jeweils
auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Vorbehalten bleibt die
Kündigung aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung unserer
Dienstleistung im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen.
3.4 Gebühren
Die Gebühren für die
Dienstleistungen werden jährlich im voraus in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind netto innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Erfolgt die Vergütung nicht innerhalb einer Nachfrist
von 30 Tagen, wird GO OUT die Betreibung einleiten und sämtliche
Dienstleistungen ausser Kraft setzen.
Wiederkehrende Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig.
3.5 Haftung
GO OUT kann keine Garantie
für die ununterbrochene Dienstleistung, die Leistung zu einem
bestimmten Zeitpunkt, oder die Integrität der gespeicherten
Daten über Ihr System, Internetlösung oder die durch das Internet
übermittelten Daten, übernehmen. GO OUT ist nicht für die versehentliche
Offenlegung sowie die Beschädigung oder Löschung von Daten haftbar,
die über ihr System oder Internetlösung gesendet und empfangen
werden bzw. dort gespeichert sind.
GO OUT und deren Lieferanten schliessen jede Haftung für Schäden
aus, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich
Viren) von Dritten zugefügt werden oder für Betriebsunterbrüche
bei Störungsbehebungen, Wartungsarbeiten oder der Einführung
neuer Technologien oder analogen Arbeiten.
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Adresse
GO OUT Production GmbH
Schulstrasse 11
8542 Wiesendangen